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   BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78   

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BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78 (https://dejure.org/1979,412)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1979 - 3 AZR 550/78 (https://dejure.org/1979,412)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 (https://dejure.org/1979,412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der Treuepflicht - Betriebliche Altersversorgung - Arglist - Fristlose Kündigung - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Unverfallbarkeit - Verzicht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treuepflichtverletzungen des AN, Widerruf der Altersversorgung, nachwirkende Vertragspflichten, Ruhegehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 139
  • NJW 1980, 1127
  • ZIP 1980, 198
  • MDR 1980, 435
  • VersR 1980, 469
  • DB 1980, 500
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    Verstöße eines Arbeitnehmers können die Verweigerung von Versorgungsleistungen nur noch dann rechtfer tigen, wenn sie so schwer wiegen, daß die Berufung auf die Versorgungszusage arglistig erscheint (im Anschluß an BGHZ 55, 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann anzunehmen, wenn Versorgungsleistungen ausschließlich als Ent gelt für geleistete Dienste zugesagt wurden (BGHZ 55» 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Der Bundesgerichtshof führt als Beispiel den Fall an, daß der Versorgungsberechtigte durch ruinösen Wettbewerb die wirtschaftliche Grundlage seines Schuldners gefährdet (BGHZ 55, 274 [279 f.] = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 10.02.1968 - 3 AZR 4/67

    Rechtfertigung der Entziehung eines betrieblichen Witwengeldes - Differenzierung

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treu pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (zusammen fassend: BAG 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB) ist unter der Geltung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nicht mehr uneingeschränkt aufrecht zuerhalten.

    Diese Rechtsprechung beruhte auf der Überlegung, daß einem Arbeitgeber nach § 242 BGB nicht zugemutet werden kann, Versorgungsleistungen an einen früheren Arbeitnehmer (oder dessen Hinterbliebene) zu erbringen, wenn dieser seinerseits die ihm obliegenden Treuepflichten gröblich verletzt (BAG 20, 298 [300 f.] - AP Nr. 2 zu § 119 BGB [zu I 1 der Gründe]).

  • BAG, 07.05.1966 - 3 AZR 529/65

    Ruhegeldempfänger - Rücksichtspflicht - Treupflichtklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    a) Zum früheren Recht hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage widerrufen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Treuepflichten gröblich verletzt (vgl. BAG 12, 28 [33 ff.3 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB [zu II der Gründe]; AP Nr. 100 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu n , 3 b, cc der Gründe]; BAG 18, 301 [302 ff.] AP Nr. 109 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69

    Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    Dabei kam es nicht entscheidend darauf an, ob ein WiderrufsVorbehalt in der Versorgungszusage enthalten war oder ob eine entsprechende Klausel fehlte (AP Nr. 8 und 141 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 22, 169 [176] - AP Nr. 31 zu § 133 BGB [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 03.04.1970 - 3 AZR 230/69

    Ruhegeld - Pflichtverletzung - Entlassung

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    Insoweit sind die Überlegungen des Senats zum inneren Zusammenhang zwischen Verfallbarkeit und Widerrufbarkeit nach wie vor von Bedeutung (vgl. BAG AP Nr. 141 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 3 der Gründe]).
  • BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64

    Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe - Wegfall eines Ruhegeldanspruches -

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    a) Zum früheren Recht hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage widerrufen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Treuepflichten gröblich verletzt (vgl. BAG 12, 28 [33 ff.3 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB [zu II der Gründe]; AP Nr. 100 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu n , 3 b, cc der Gründe]; BAG 18, 301 [302 ff.] AP Nr. 109 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 14.11.1961 - 3 AZR 44/61

    Konkurrenztätigkeit des Ruheständlers - Tatbestand der Treuepflichtverletzung -

    Auszug aus BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
    a) Zum früheren Recht hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage widerrufen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Treuepflichten gröblich verletzt (vgl. BAG 12, 28 [33 ff.3 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB [zu II der Gründe]; AP Nr. 100 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu n , 3 b, cc der Gründe]; BAG 18, 301 [302 ff.] AP Nr. 109 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Das kann nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig sein (vgl. z.B. zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treupflichtverletzungen BAG, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteil des Senats vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Dies entspricht nicht nur der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 22. Juni 1981 - II ZR 146/80, LM Nr. 6 BetrAVG; Urt. v. 19. Dezember 1983 - II ZR 71/83, ZIP 1984, 307) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 32, 139 ff.; Urt. v. 8. Mai 1990, ZIP 1990, 1612; Urt. v. 24. April 1990, ZIP 1990, 1615 je m.w.N.), sondern auch herrschender Auffassung im Schrifttum (Höfer, BetrAVG 1999, Bd. 1, ART Rdn. 347 ff., 435 ff.; Blomeyer/Otto, BetrAVG 2. Aufl. Einl. Rdn. 570 ff.; Ahrend/Förster, Münch.Hdb. z. ArbR, Bd. 1, § 103 Rdn. 17 ff.; Griebeling, Hdb. der betrieblichen Altersvorsorge, 30 Rdn. 457 ff.).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Danach kann eine nach § 1 BetrAVG unverfallbar gewordene Versorgungsanwartschaft wegen Treuepflichtverletzung des Arbeitnehmers nur noch dann widerrufen werden, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als Rechtsmißbrauch erscheinen lassen, was nur bei ungewöhnlich schwerwiegenden Verstößen der Fall ist (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zuletzt AP Nr. 7 aaO.).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Der Zweck einer betrieblichen Altersversorgung besteht darin, zur Versorgung der Arbeitnehmer im Alter beizutragen; in der Regel soll die Betriebstreue gefördert und belohnt werden (vgl. BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe; BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 81 I 2, m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Ist eine Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden, so können im aktiven Dienst begangene Pflichtverletzungen den Anspruch auf eine versprochene Altersversorgung nur noch dann ausschließen, wenn sie besonders schwer wiegen, insbesondere wenn sie einen auf andere Weise nicht wiedergutzumachenden Schaden angerichtet haben (im Anschluß an BAG, Urt. v. 18.10.1979 - 3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127 [BAG 18.10.1979 - 3 AZR 550/78]).

    Es meint unter Berufung auf die Urteile des Senats vom 7. Januar 1971 (BGHZ 55, 274) und des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1979 (3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127 [BAG 18.10.1979 - 3 AZR 550/78] = WM 1980, 1017), nach Eintritt der Pensionsvoraussetzungen könnten, zumal unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes vom 19. Dezember 1974, nur noch ungewöhnlich schwerwiegende Verstöße die Versagung von Ruhegeldansprüchen rechtfertigen.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1979 (aaO; vgl. ferner Urteil vom 19.6.1980 - 3 AZR 137/79, ZIP 1980, 1018) behandelt den Fall eines Angestellten, der nach Erwerb einer Versorgungsanwartschaft gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG im Alter von 47 Jahren aus den Diensten der Arbeitgeberin ausgeschieden war und festgestellt wissen wollte, daß ihm und seinen Angehörigen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod Versorgungsleistungen zustünden.

    Das gilt selbst dann, wenn eine rechtzeitige Aufdeckung der Verstöße eine fristlose Kündigung hätte auslösen können, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar geworden war, wie es hier nach dem Vortrag der Beklagten möglicherweise der Fall gewesen ist (BAG, Urteil vom 18.10.1979 aaO, zu III 1 b).

  • BAG, 18.09.1984 - 3 AZR 248/82
    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (BAG 32, 139, 146, 147 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteile vom 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - und - 3 AZR 10/81 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Einwand des Rechtsmißbrauchs liegt in der übli cherweise als Widerruf bezeichneten Erklärung des Arbeitgebers, mit der er sich von seiner Versorgungszusage lossagt (vgl. A. Hueck in Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu 5 119 BGB; Richard!, Anm. zu BAG 32, 139, SAE 1982, 254, 256, zu IV).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung lange Zeit mißbraucht hat, um dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen, und die von ihm erbrachte Betriebstreue sich dadurch rückschauend als wertlos erweist (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 zu ( 1 BetrAVG Treuebruch, zu III 3 b der Gründe; BGH, AP Nr. 3 zu 5 1 BetrAVG Treuebruch, zu 3 der Gründe; Urteil vom 8. Februar 1Q83 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe).

    Das Betriebsrentengesetz hat hieran nichts zu Lasten der Arbeitnehmer geändert, sondern im Gegenteil die Versorgungsanwartschaften noch erheblich verfestigt (BAG 32, 139, 16 = AP Nr. 1 zu ? 1 BetrAVG Treuebruch zu III 1 a der Gründe).Es würde dem von § 1 Abs. 1 BetrAVG eingeführten Schutz der unverfallbaren Anwartschaft widersprechen, könnte ein Arbeitnehmer, der seine Versorgungsanwartschaft auf redliche Weise verdient hat, diese allein durch einen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder verlieren (so auch BGH, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu III der Gründe, m.w.N.).

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Die dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gegebene Versorgungszusage stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ein Entgelt für übernommene oder bereits erbrachte Dienstleistungen dar (BGHZ 55, 274, 278 f.; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - BB 1982, 1303; BAGE 22, 92, 96; 24, 177, 183; 32, 139, 146; ebenso BFHE 173, 170, 171; BFH, Urteil vom 2. Dezember 1997 - VIII R 15/96 - NJW-RR 1998, 824 m.w.N.).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 497/88

    Versorgungswiderruf wegen groben Treuebruchs

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05

    Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat

  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91

    Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

  • LAG Hamm, 04.09.2012 - 14 SaGa 9/12

    Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung; Frage des Rechtsmissbrauchs; Einstweilige

  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

  • LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare

  • LAG Hamburg, 18.08.2004 - 5 Sa 21/04

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.1991 - 4a Sa 54/90

    Betriebliche Altersversorgung: Durchsetzung von Betriebsrentenansprüche gegenüber

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90

    Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines

  • LAG Hamm, 20.02.2004 - 19 Sa 1014/03

    unzulässige Rechtsausübung, Mitverschulden

  • BGH, 19.12.1983 - II ZR 71/83

    Umfang der Pensionszusage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) -

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 10/81

    Arglist - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Dauer der

  • LAG Hamm, 07.02.1989 - 6 Sa 1160/88

    Widerruf einer Versorgungszusage; Nachvertragliche Konkurrenztätigkeit;

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 9.81

    Freiwillige Leistung - Anrechnung von Einkünften - Unterhaltshilfe - Relative

  • LAG Hessen, 04.05.1988 - 8 Sa 1262/87
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 8 U 41/94
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